FACHANWALTSKANZLEI FÜR ERBRECHT

Rechtsanwalt Bernd Vaihinger ist ausschließlich als Fachanwalt tätig im Bereich nationales und internationales Erbrecht.

Kontaktieren Sie uns in einem unserer Büros in  Villingen-Schwenningen, Freiburg im Breisgau  und Freudenstadt.

Kompetenz und Erfahrung erhalten Recht.

Bernd Hans Vaihinger ist Fachanwalt für Erbrecht und Inhaber der überregional und international agierenden Anwaltskanzlei Vaihinger & Kollegen mit Sitz in seiner Heimatstadt Villingen-Schwenningen sowie einer Niederlassung in Freiburg und einer weiteren in Freudenstadt im Nordschwarzwald. Die Bearbeitung erbrechtlicher Fälle erfolgt auf höchstem fachanwaltlichem Niveau.

Wichtige Kooperationspartner, insbesondere zur Bearbeitung grenzübergreifender Erbrechtsfälle in Europa und Übersee, runden das Spektrum unserer Tätigkeit ab.

Rechtsanwalt Bernd Hans Vaihinger ist Fachbuchautor, verfügt über eine langjährige Berufserfahrung und setzt Ihr Recht durch. Setzen Sie auf Kompetenz und Erfahrung. 

 

Markus Wethkamp

Schwerpunkte:

- Arbeitsrecht

- Internationales Vertragsrecht

Kontakt

Büro Villingen-Schwenningen

Steinkirchring 1   |   78056 Villingen-Schwenningen   |   Tel. 07720/996 999-0   |  Fax 07720/996 999-9   

 

Büro Feiburg im Breisgau

Reichsgrafenstraße 6   |   79102 Freiburg   |   Tel. 0761/736-78   |   Fax 0761/736-34

 

Büro Freudenstadt

Stuttgarter Straße 189 (Villa Bacher)   |   72250 Freudenstadt   |   Tel. 07441/950 92-0   |   Fax 07441/950 92-29

 

 

Büro Schwenningen

Nur ein Testament kann 
si­cher­stellen, dass Ihr
Ehepartner Alleinerbe wird.

Eine der häufigsten Fehlannahmen beim Erbrecht besteht da­rin, 
dass der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner nach dem eigenen Tod den gesamten Besitz erhält: „Meine Frau oder mein Mann erbt ohnehin alles!” Denn so ist es häufig nicht. Tat­sächlich bemisst sich die Erbquote des hinterbliebenen Gatten einerseits daran, wer noch da ist, und andererseits nach dem konkret vorhandenen Güterstand.

Nur gute Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihr letzter Wille zuverlässig erfüllt wird.

In einem Testament kann man grundsätzlich völlig frei bestimmen, wer was unter welchen Umständen aus dem eigenen Ver­mögen bekommen soll. Und - vor allem Geschiedene müssen das beachten - wer nichts (mehr) bekommen soll!  Sobald ein gültiges Testa­ment vorliegt, wird da­durch die gesetzliche Erb­­folge ausgeschaltet, die unter Umständen Menschen begünstigen würde, denen Sie Ihren Besitz nicht überlassen wollen.

Gehen Sie mit kompetenter Erbrechtsberatung auf Nummer Sicher.

Bis 2030 werden über drei Billionen Euro in Deutschland vererbt.

Die Altersklasse der Erblasser gehört noch zur Aufbaugeneration. Diese Menschen waren tüchtig – und oft auch sehr sparsam. Sie haben viel gearbeitet und zeitlebens mitunter auch stattliche Vermögen erworben. Damit gewinnt das Thema „Erben und Vererben” eine Bedeutung wie nie zuvor. Denn hierbei geht es um Geld. Viel Geld, das sich gerne auch der Fiskus holen will. Und natürlich auch darum, klare Verhältnisse zu schaffen. Denn  ei­ne klar geregelte Auf­tei­lung des Nachlasses ist notwendig, um Streit unter den Erben zu verhindern. 

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